Hausordnung

Hausordnung

 

Hausordnung der Pension RADLER’S HOF Letschin OT Gieshof

 

 

Liebe Gäste, 

wir danken für Ihren Besuch und möchte Sie freundlich bitten, sich an unsere Hausordnung zu halten.

 

Anreisezeiten:

Täglich von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ihr gebuchtes Zimmer steht Ihnen am Ankunftstag frühestens um 14.00 Uhr zur Verfügung.

 

Abreise:

Bitte räumen Sie Ihr Zimmer bis spätestens um 10.00 Uhr. Ihr Gepäck können sie bis zu Ihrer definitiven Abreise kostenlos an der Rezeption aufbewahren lassen. Andere Zeiten können in Ausnahmefällen mit uns abgestimmt werden. 

Wenn Sie Ihr Zimmer etwas länger benutzen möchten, ist dies gegen Zuzahlung möglich. 

 

Nachtruhe:

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Mitbewohner und vermeiden Sie großen Lärm. Außerdem bitten wir Sie, Ihren Fernseher/Radio auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Bitte respektieren Sie die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Wir danken Ihnen dafür.

 

Mahlzeiten:

Unser Restaurant steht Ihnen von Freitag bis Dienstag zur Verfügung. Die jeweiligen Essenszeiten können variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei unserem Personal. Das Frühstück wird jeden Tag serviert (auf Wunsch).

 

Anfallende Kosten während Ihres Aufenthaltes

Diese können Ihrer Rechnung zugefügt werden. Die Rechnung bezahlen Sie bei einem Aufenthalt von weniger als 5 Nächten am Schluss Ihres Aufenthalts.

 

Drogen und gefährliches und/oder gesetzeswidriges Gut

Es ist ausdrücklich verboten, in unserer Pension Drogen zu konsumieren. Gefährliches und/oder gesetzeswidriges Gut ist dem Personal anzuzeigen (Waffen, Sprengstoff etc.).

 

Haftung von Wertsachen

Wir übernehmen bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Zwar steht Ihnen in Ihrem Zimmer ein kleiner Safe zur Verfügung, aber trotzdem weisen wir jegliche Haftung ab,

 

Beschädigung von unserem Eigentum

Es kann immer etwas passieren. Zeigen Sie uns eine eventuelle Beschädigung bitte sofort an. Die Kosten zur Wiederherstellung gehen zulasten des Gastes (evtl. in Zusammenarbeit mit seiner Haftpflichtversicherung).

 

Störung des Hausfriedens

Wir behalten uns vor, Gäste, die den Hausfrieden auch nach unserer Abmahnung stören, einen Pensionsverweis zu geben.

 

Starke Verschmutzung der Einrichtungen

Vom Gast verursachte, starke Verunreinigung wird auf Kosten des Gastes beseitigt.

 

Diebstahl und Verlust

Sollte Ihnen ein Accessoire des Zimmers besonders gefallen, können Sie dieses nach Möglichkeit gerne käuflich erwerben. Diebstahl wird unverzüglich angezeigt.

Für einen verlorenen Hausschlüssel müssen wir einen Betrag von 50.00 EUR berechnen, der sofort in bar bezahlt werden muss.

 

Schäden an Kraftfahrzeugen und Fahrrädern

Für Schäden oder Verlust von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern haftet die Pension nicht. Es steht Ihnen für Fahrräder ein abschließbarer Raum zur Verfügung.

Kraftfahrzeuge können auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz auf eigene Gefahr abgestellt werden.


Haustiere

Haustiere sind bei uns leider NICHT erlaubt!

 

 

Letschin, im Januar 2023

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